Menschenrechte und Glaubensfreiheit in Syrien - Aus Anlass des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember

Tarek Bashour, Dr. Andreas Goetze


Die Freiheit im allgemein und die Glaubensfreiheit sind gemäß der syrischen Verfassung geschützt. Syrien ist eine demokratische Republik laut des ersten Grundsatzes der Verfassung. Theoretisch liest sich die Verfassung gut an, wenn man übersieht, dass Al-Scharia laut des dritten Grundsatzes der Verfassung eine Hauptquelle der Gesetzgebung ist. Jedoch heißt das lange nicht, dass Syrer gar keine Glaubensfreiheit genießen oder besser gesagt genossen haben. Jetzt kann man in Syrien von gar keinen Rechten sprechen geschweige denn von Menschenrechten. Vor dem Krieg waren wir aber unbeachtlich der Religion alle Syrer. Doch manche waren syrischer als die anderen! Referent und Gesprächspartner: Tarek Bashour, gebürtiger Syrer, Jurist für Menschenrechte und Ausländerrecht, jetzt Regionalkoordinator für Integration beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Karlsruhe. Moderation: Dr. Andreas Goetze, Landeskirchlicher Pfarrer für den interreligiösen Dialog (EKBO)